Das neue GEG im Überblick

Das nun verabschiedete neue Gebäudeenergiegesetz wird schrittweise in Kraft treten.

Ab 01.07.2028 gilt das GEG 65% in Gemeinden <100.000 Einwohnern

Ab 01.07.2026 gilt das GEG 65% in Gemeinden >100.000 Einwohnern

Wird eine Heizungsanlage im Bestand zwischen dem 01.01.2024 und dem 01.07.2028 (<100.000 EW) ausgetauscht, kann das GEG stufenweise erfüllt werden. D.h. die Heizungsanlage muss ab Einbau vorerst mind. 15% regenerativ betrieben werden. Dann ab spätestens 2035 auf 30% und ab 2040 auf 60% Regenerativanteil erweitert werden.

Wird eine Heizung nach dem 01.07.2028 (<100.000 EW) ausgetauscht, muss diese von Beginn an mind. 65% regenerativ betrieben werden.


Als regenerative Wärmeerzeuger gelten Wärmepumpen, Biomasseheizungen (Pellets, Holz), Solarthermieanlagen und Photovoltaikanlagen.

Welche Technik für Sie und Ihr Gebäude die Richtige ist, erfahren Sie bei uns in einem persönlichen Beratungsgespräch.

Die neuen Heizungsförderungen ab 2024 stehen noch nicht endgültig fest. Sobald diese verfügbar sind, werden wir Sie hier umgehend darüber informieren.