Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) vergibt die neuen Fördergelder, die es u.a. für Heizungserneuerungen gibt. Im Folgenden erhalten Sie eine grobe Übersicht der Förderungen:
Austausch einer alten Gas- oder Holzheizung gegen eine neue Biomasseanlage oder Wärmepumpe wird mit 35% gefördert.
Austausch einer alten Gas- oder Holzheizung gegen eine neue Biomasse- oder WP-Anlage mit Solaranlage wird mit 35% gefördert.
Austausch einer alten Gas- oder Holzheizung gegen eine neue Gasbrennwert- und Solaranlage wird mit 30% gefördert.
Austausch einer alten Ölheizung gegen eine neue Biomasseanlage oder Wärmepumpe wird mit 45% gefördert.
Austausch einer alten Ölheizung gegen eine neue Biomasse- oder WP-Anlage mit Solaranlage wird mit 45% gefördert.
Austausch einer alten Ölheizung gegen eine neue Gasbrennwert- und Solaranlage wird mit 40% gefördert.
Einbau einer neuen Solaranlage wird mit 30% gefördert.
Hier die BEG-Förderübersicht
Tauschen Sie Ihre alte Heizungsanlage gegen eine Neue aus, müssen Sie seit 2015 das sogenannte "EWärmeG 2015" erfüllen.
Das bedeutet, dass Sie mit der neuen Heizungsanlage bestimmte Kriterien erfüllen müssen. Grob gesagt müssen Sie 15% der Wärmeenergie, welche Ihr Gebäude benötigt (Heizung und Warmwasser), mit regenerativen Energien erzeugen.
Hierzu stehen mehrere Erfüllungsoptionen zur Wahl:
Hier finden Sie nähere Informationen zum EWärmeG 2015!