Die aktuellen Fördergelder der BEG

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) vergibt Fördergelder, die es u.a. für Heizungserneuerungen gibt. Im Folgenden erhalten Sie eine grobe Übersicht der Förderungen:


Austausch einer alten Gas-, Öl- oder Holzheizung gegen eine neue Holz- oder Pelletsanlage wird mit 20% gefördert.

Austausch einer alten Gas-, Öl- oder Holzheizung gegen eine neue Wärmepumpenanlage wird mit 40% gefördert.

Einbau einer Solarthermieanlage wird mit 25% gefördert.

Einbau einer Solarthermieanlage bei gleichzeitigem Austausch der alten Gas-, Öl- oder Holzheizung wird mit 35% gefördert.




Ab 2024 sollen neue, höhere Heizungsförderungen kommen. Dies soll zukünftig nicht mehr durch das Bafa sondern durch die KfW vergeben werden.

Weitere Infos erhalten Sie in Kürze!

GEG (Gebäudeenergiegesetz) 2024

Hier finden Sie genauere Informationen über das kommende GEG.

EWärmeG 15%

Tauschen Sie Ihre alte Heizungsanlage gegen eine Neue aus, müssen Sie seit 2015 das sogenannte "EWärmeG 2015" erfüllen.

Das bedeutet, dass Sie mit der neuen Heizungsanlage bestimmte Kriterien erfüllen müssen. Grob gesagt müssen Sie 15% der Wärmeenergie, welche Ihr Gebäude benötigt (Heizung und Warmwasser), mit regenerativen Energien erzeugen.

Hierzu stehen mehrere Erfüllungsoptionen zur Wahl: