Die neuen Heizungsförderungen werden von der KfW ausgegeben und sind nur mit einem KfW-Experten zu beantragen.
Hier ein grober Überblick über die Förderhöhen:
Heizungstausch mit einer Wärmepumpenanlage
= 30% + 20% +5%.
Heizungstausch mit einer Pellets- oder Holzheizung ohne bestehende oder neue Solarthermie oder PV-Anlage
= 30% + 5%.
Heizungstausch mit einer Pellets- oder Holzheizung UND bestehende oder neue Solarthermie oder PV-Anlage
= 30% + 20% + 5%.
Einbau einer Solarthermieanlage bei gleichzeitigem Austausch der alten Gas-, Öl- oder Holzheizung
= 30% + 20%
Den Höchstfördersatz von 70% erreichen Sie, wenn Ihr Jahreshaushaltseinkommen maximal 40.000€ beträgt.
Detailliertere Informationen erhalten Sie direkt bei der KfW
Hier finden Sie genauere Informationen über das kommende GEG.