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Energielabel für die Heizung

Seit 25. September 2015 muss jede neu erstellte oder ausgetauschte Heizungsanlage mit einem Energielabel versehen sein. Was bei Kühlschränken und Waschmaschinen schon länger dazu gehört, muss jetzt auch für die Heizung sein. Der Gesetztgeber verlangt sogar, dass schon dem Angebot einer neuen Heizungsanlage das Label beiliegen muss. Dies bedeutet einen höheren und eventuell längeren Bearbeitungsaufwand bei der Angebotserstellung. Bei Anlagen die aus mehreren Komponenten bestehen, muss ein individuelles sogenannte Verbundlabel erstellt werden. Sollten wir als Fachbetrieb dieser Pflicht nicht nachkommen, sind empfindlich hohe Strafen die Folge.

In der Heizungsbranche wird das Energielabel sehr kritisch gesehen. Dafür gibt es mehrere Gründe. In der Anlagenbewertung wird weder der Brennstoffverbrauch noch die Gebäudedämmung berücksichtigt. Außerdem gibt es momentan Anlagentypen wie z.B. Pelletsheizungen, für die es keine Einstufung gibt und diese damit auch nicht "gelabelt" werden müssen.
Damit sind die Energielabel für Heizungsanlagen momentan also nicht wirklich aussagekräftig.

Alte Heizungen müssen raus...

Seit 2015 müssen Heizungsanlagen in vermieteten Objekten die älter als 30 Jahre sind, durch neue Heizungssysteme ersetzt werden.